Kündigung


b u n d e s w e i t


Fachanwälte für Arbeitsrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz


030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com

KÜNDIGUNG

Ein Grund zum Handeln! Sie können kurzfristig einen Termin mit uns vereinbaren, und wir werden in einem persönlichen Gespräch den Sachverhalt ermitteln, die Rechtslage überprüfen und mit Ih-nen zusammen entscheiden, welche rechtlichen Schritte einzuleiten sind.

Denken Sie daran: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Danach kann nur noch in seltenen Ausnahmefällen etwas gegen die Kündigung unter-nommen werden. Wird die Kündigung nicht fristgerecht gerichtlich angefochten, gilt sie als rechts-wirksam (§§ 4 S. 1, 7 KSchG,).

Zur Wahrung Ihrer Interessen kann es auch richtig sein, eine außergerichtliche Einigung herbeizu-führen. Dazu nehmen wir Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber auf und führen in Ihrem Namen Ver-handlungen.

Diese können beispielsweise zu einer angemessenen Abfindung, zur Vermeidung einer Sperrfrist und zur Erteilung eines guten Arbeitszeugnisses führen.

Unser Ziel: eine möglichst optimale Regelung für Sie zu treffen. Ist eine 'friedliche' Lösung trotz al-ler Bemühungen nicht herbeizuführen, vertreten wir Ihre Interessen auch gerichtlich.

Wir informieren Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens, nehmen Termine mit Ihnen wahr und führen, in Absprache mit Ihnen, die gesamte Korrespondenz.