Änderungskündigung


b u n d e s w e i t


Fachanwälte für Arbeitsrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz


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ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG

Auch dies ist eine Kündigung! Fristen sind zu beachten!

Sie sollten daher schnellstmöglich einen Beratungstermin vereinbaren. Kurzfristige Terminverga-be ist bei uns selbstverständlich möglich.

Bei einer Änderungskündigung helfen wir Ihnen gerne zu entscheiden, ob das veränderte Arbeits-vertragsangebot angenommen werden sollte oder nicht. Bereits hier gilt es unverzüglich zu han-deln. Mit der Änderungskündigung macht der Arbeitgeber deutlich, dass er das bisher bestehen-de Arbeitsverhältnis beenden und zu einem bestimmten Zeitpunkt mit veränderten Arbeitsbedin-gungen fortsetzen möchte. Dies muss nicht hingenommen werden und ist gerichtlich überprüf-bar.

Denken Sie daran: Eine Änderungskündigung ist und bleibt zunächst eine Kündigung. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung. Danach kann nur noch in seltenen Ausnahmefällen etwas gegen die Kündigung unternommen werden. Wird die Kündigung nicht fristgerecht gerichtlich angefochten, gilt sie als rechtswirksam (§§ 4 S. 1, 7 KSchG,).