b u n d e s w e i t


Fachanwälte für Arbeitsrecht



Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz



030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com


A b m a h n u n g • A b f i n d u n g • A r b e i t s v e r t r a g • B e f r i s t u n g

E n t g e l t • K ü n d i g u n g • Z e u g n i s


Wir sind sofort für Sie da !

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IHRE VERTRETUNG DURCH UNS:

Wir vertreten Sie in Berlin, aber auch bundes-weit, z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Bran-denburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schles-wig-Holstein, vor Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Wir vertreten Arbeitnehmer gegen Arbeitge-ber (aber auch gegen andere Arbeitnehmer). Eine Kündigung ist ein Schock, darf Sie aber nicht lähmen. Sie müssen sofort aktiv werden. Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsver-trag, keine Abwicklungsvereinbarung und las-sen Sie sich nicht zur Eigenkündigung verlei-ten, da sonst eine Sperre vom Arbeitsamt droht. Finanziellen Problemen der Firma möchte der Arbeitgeber mit einer Änderungs-kündigung bzw. Änderungsvereinbarung, schließlich Beendigungskündigung begegnen. Ein Schuldanerkenntnis der Firma hilft da we-nig, lediglich ein gerichtlicher Titel (Urteil oder Vergleich) kann durch Zwangsvollstreckung notfalls durchgesetzt werden.

Die Anwaltsgebühren werden grundsätzlich durch Ihre Rechtsschutzversicherung über-nommen bzw. es kann Prozesskostenhilfe be-antragt werden und es kann auch im Ver-gleichswege die Gegenseite ggf. entsprechen-de Kosten tragen.

Regelmäßig wird - soweit die Gegenseite die Ansprüche nicht bereits außergerichtlich er-füllt - eine angemessene gerichtliche Einigung getroffen. Dies kann in einer Gerichtsverhand-lung, aber auch ohne eine solche Verhand-lung gemäß § 278 Abs. 6 ZPO geschehen, was bei Arbeitsgerichten, die außerhalb liegen oder sehr weit entfernt sind, sinnvoll er-scheint, ggf. auch für die Gegenseite.

WILLKOMMEN

Wir begrüßen Sie auf der Homepage der Anwaltskanzlei Schäfer

Herzlich willkommen!

Die Anwaltskanzlei Schäfer besteht seit 1997. Wir sind Vollzeit-Anwälte, lieben unseren Be-ruf, können auf langjährige Erfahrung zurück-greifen und kombinieren dies mit nur einem Ziel: Ihrem Erfolg!

Wir sind seit 2002 und 2007

F a c h a n w ä l t e

f ü r

A r b e i t s r e c h t,

in unseren Schwerpunkten spezialisiert und vertreten in dem Verfahren strikt und erfolg-reich Ihre Interessen.

WAS WIR FÜR SIE TUN:

Was Sie bei einer Kündigung beachten sollten:

Wenn sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung, Änderungskündigung oder Be-fristung wehren will, muss grundsätzlich in-nerhalb kurzer Frist Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Dies gilt auch für jede weitere Kündigung. Hier gilt es viele Beson-derheiten zu beachten, etwa wer gekündigt hat, ob der Betriebsrat ordnungsgemäß betei-ligt wurde, eine Schwerbehinderung besteht (unter Einbeziehung des Integrationsamts), ein Betriebsübergang vorliegt oder ein Tarif-vertrag Anwendung findet.

Das Kündigungsschutzgesetz findet jedenfalls dann Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate besteht und regel-mäßig mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit im Betrieb beschäftigt sind (§§ 1, 23 KSchG). Für den Arbeitgeber ist in der Regel der Nach-weis nicht einfach, dass die Kündigung recht-mäßig ist. Insofern kann man sich häufig eini-gen, dass die Kündigung außergerichtlich (durch ausdrückliche Erklärung bzw. Aufforde-rung zur Wiederaufnahme der Arbeit) oder im gerichtlichen Verfahren zurückgenommen wird oder der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, ein gutes oder sehr gutes Zeugnis er-teilt und etwa eine verhaltensbedingte Kündi-gung, die regelmäßig eine Abmahnung, zum Teil auch eine letzte Abmahnung voraussetzt und die zu einer Sperre führen kann, in eine betriebsbedingte Kündigung umwandelt, an den erhobenen Vorwürfen nicht mehr festhält und das offene Entgelt zahlt oder aber die Kündigung wird durch Urteil für rechtswidrig erklärt. Eine Einigung kann vor Gericht aber auch ohne Wahrnehmung eines Gerichtster-mins erzielt werden.

© Anwaltskanzlei Schäfer

Schloßstr. 26, 12163 Berlin

Tel.: 030/ 217 55 22 - 0

Mo, Di, Do: 09:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr

Mi, Fr: 10:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr

Besprechungstermine sind auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

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