Kosten
b u n d e s w e i t
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz
030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com
Grundsätzlich muss jeder Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bzw. Beratung eine Rechnung stellen.
Diese wird auf Grundlage des Gesetzes über die Vergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsan-wälte erstellt.
Grundsätzlich richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maß-geblich sind - mit Ausnahme für die Erstberatung - die sogenannten Gegenstandswerte.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können durch diese die Kosten übernommen werden. In diesem Fall gehört zu unseren Tätigkeiten auch die Anfrage der Kosten-übernahme bei Ihrer Versicherung, ohne dass gesonderte Gebühren für Sie entstehen. Wir arbei-ten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Außergerichtlich und in der I. Instanz trägt im Arbeitsrecht jeder seine Anwaltsgebühren selbst
In gerichtlichen Verfahren kann bei nicht ausreichenden finanziellen Verhältnissen ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt werden. Entsprechende Formulare stehen in diesem Fall hier oder online zur Verfügung.
Ratenzahlung ist bei uns grundsätzlich möglich!