Befristung


b u n d e s w e i t


Fachanwälte für Arbeitsrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz


030/ 217 55 22 - 0 kanzlei26@gmail.com

BEFRISTUNG

Wer hätte nicht gern eine unbefristete Beschäftigung?

Mit Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses muss noch nicht das Ende Ihrer Beschäfti-gung gekommen sein. Wir beraten und unterstützen Sie in Bezug auf Ihre Alternativen. Auch eine Klage ist möglich!

Bedenken Sie: Eine Entfristungsklage muss spätestens drei Wochen nach Beendigung des Arbeits-verhältnisses erhoben werden.