Tarifvertrag
b u n d e s w e i t
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz
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TARIFVERTRAG
Nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder!
Der Tarifvertrag regelt insbesondere die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis. Die allgemeinen Arbeitsbedingungen sind im Manteltarifvertrag, die Vergü-tungshöhe und die Bestandteile der Vergütung in den Lohn- und Gehaltstarifverträgen geregelt.
In der Regel beinhalten tarifliche Bestimmungen für Sie als Arbeitnehmer günstige Regelungen, die über diejenigen im gesetzlich normierten Arbeitsrecht hinausgehen. Unbedingt zu beachten sind Ausschlussfristen, die praktisch in jedem Tarifwerk anzutreffen sind. Sie verpflichten zur zügigen Klärung der Rechtssituation, will man nicht Gefahr laufen, dass der Anspruch unwiderruflich un-tergeht.
Tarifverträge finden etwa dann Anwendung, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer den tarifschlies-senden Parteien angehören, wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde oder - und dies ist der Hauptanwendungsfall - wenn Sie und Ihr Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Anwen-dung des Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis vereinbart haben.