Arbeitsrecht


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Fachanwälte für Arbeitsrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz


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Was Sie bei einer Kündigung beachten sollten:

Wenn sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung, Änderungskündigung oder Befristung wehren will, muss grundsätzlich innerhalb kurzer Frist Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wer-den. Das Kündigungsschutzgesetz findet jedenfalls dann Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate besteht und regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit im Betrieb beschäftigt sind (§§ 1, 23 KSchG). Für den Arbeitgeber ist in der Regel der Nachweis nicht einfach, dass die Kündigung rechtmäßig ist. Insofern kann man sich häufig einigen, dass die Kündigung zu-rückgenommen wird oder der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, ein gutes Zeugnis erteilt und etwa eine verhaltensbedingte Kündigung, die zu einer Sperre führen kann, in eine betriebsbedingte Kündigung umwandelt.