Lohn und Gehalt


b u n d e s w e i t


Fachanwälte für Arbeitsrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz


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LOHN UND GEHALT

Ausschlussfristen beachten!

Als Gegenleistung für Ihre Arbeitsleistung ist der Arbeitgeber zur Zahlung des Lohns/ Gehalts ver-pflichtet. Wie sich der Lohn bzw. das Gehalt zusammensetzt, wann und wie es zu zahlen ist, lässt sich ohne eine Analyse der jeweiligen Situation kaum generell sagen, da die arbeitsvertraglichen Gestaltungen in diesem Bereich zu vielfältig sind.

Zahlt Ihr Arbeitgeber den Lohn bzw. Ihr Gehalt nicht oder nicht rechtzeitig, so stehen Ihnen als Ar-beitnehmer verschiedene Rechte zur Verfügung. Wichtig ist aber in jedem Fall die Einhaltung ggf. bestehender Ausschlussfristen. Diese stehen häufig in Ihrem Arbeitsvertrag (meist ziemlich weit hinten) können sich aber auch aus einem Tarifvertrag ergeben. Ggf. gelten diese Ausschlussfristen sogar, ohne dass auf den Tarifvertrag im Arbeitsvertrag Bezug genommen wurde, beispielsweise wenn der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.

Bei Vorliegen einer Ausschlussfrist muss diese unbedingt (gerichtlich nachweisbar) eingehalten werden, damit Sie Ihre Lohn- und Gehaltsansprüche nicht verlieren.