Abfindung


b u n d e s w e i t

Fachanwälte für Arbeitsrecht



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ABFINDUNG

Abfindung: Wer kennt den Begriff nicht!

Es handelt sich dabei um eine, zum Teil freiwillige, Geldleistung des Arbeitgebers als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Grundsätzlich wird eine Abfindungszahlung im Rahmen eines Kün-digungsschutzprozesses thematisiert. Die Kündigungsschutzklage selbst wird mit dem Ziel erho-ben, die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen und damit den Arbeitsplatz zu erhalten. Nicht selten ist das Arbeitsverhältnis aber bereits so belastet, dass ein Ausscheiden aus dem Ar-beitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung eine vernünftige Alternative sein kann, die letzt-endlich auch von vielen Arbeitnehmern dann bevorzugt gewählt wird.