Fachanwalt für Arbeitsrecht


b u n d e s w e i t


Fachanwälte für Arbeitsrecht


Anwaltskanzlei Schäfer, Schloßstr. 26, 12163 Berlin-Steglitz


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Fachanwälte für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat mehrjährige prozessu-ale Erfahrung und besondere theoretische Kenntnisse im Arbeitsrecht nachgewiesen, bevor er die Befugnis erteilt bekommt, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Diese Befugnis ist den Rechtsanwälten und Arbeits-rechtlern Georg C. Schäfer und Sarah Kroll von den Rechts-anwaltskammer Berlin erteilt worden.

In § 2 Fachanwaltsordnung (FAO) heißt es:

Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der/die Antragsteller/in nach Maßgabe der folgenden Be-stimmungen besondere theoretische Kenntnisse und be-sondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.

Besondere theoretische Kenntnisse und besondere prak-tische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachge-biet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicher-weise durch die berufliche Ausbildung und praktische Er-fahrung im Beruf vermittelt wird.

Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die ver-fassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.

Für den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse muss der Fachanwalt für Arbeitsrecht an einem vorberei-tenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen ha-ben, der alle relevanten Bereiche des Arbeitsrechts um-fasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungs-kontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.

Gemäß § 10 FAO kommen für das Fachgebiet Arbeitsrecht die besonderen Kenntnisse aus:

Individualarbeitsrecht (Abschluss und Änderung des Ar-beits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendi-gung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses ein-schließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betriebli-chen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengrup-pen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Ar-beitsförderungsrechts und des Sozialversicherungs-rechts), Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personal-vertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts) und Ver-fahrensrecht.

Außerdem muss ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, bevor er sich als solcher bezeichnen darf, Leistungskontrollen ab-solvieren, deren Gesamtumfang mindestens 15 Stunden betragen muss.

Seine besonderen praktischen Kenntnisse weist der Fach-anwalt für Arbeitsrecht dadurch nach, dass er innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet Arbeitsrecht 100 Fälle persönlich und weisungsfrei bearbei-tet hat.

Um sich seine besonderen Kenntnisse zu erhalten, muss ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kalenderjährlich auf die-sem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an anwaltli-chen Fortbildungsveranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen. Weist er eine solche Tätigkeit nicht nach, wird dem Fachanwalt für Arbeitsrecht die Führung der Bezeich-nung untersagt.